Deutsch-französischer Wirtschaftsprüfer

Unverzichtbar bei der Unterstützung Ihres grenzüberschreitenden Erfolgs

Erfolg mithilfe von deutsch-französischen Experten

Unsere Wirtschaftsprüfer in Deutschland und Frankreich begleiten Sie in jeder Entwicklungsphase Ihres Unternehmens in Frankreich und auch in Deutschland

  • Wirtschaftsprüfer FrankreichZweisprachiger Ansprechpartner: Betreuung durch einen auf Rechnungslegungsvorschriften grenzüberschreitend agierender Unternehmen spezialisierten Wirtschaftsprüfer.
  • Vorbereitung von Abschlüssen: Vorbereitung des Jahresabschlusses (Bilanz, Erfolgsrechnung etc.) mit der Möglichkeit der Einreichung der Buchungsdaten für Reporting oder Konsolidierung im Ausland. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Steuerkontrollen.
  • Steuerberater Frankreich DeutschlandErstellung von Gehaltsabrechnungen: Berücksichtigung der für Grenzgänger geltenden Regelungen und gesetzlichen Vorschriften.
  • Steuererklärungen: Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Steuerbehörden.
  • Mit der Unternehmensführung verbundene Formalitäten: Unterstützung bei der Vorbereitung von Hauptversammlungen und Verwaltungsformalitäten, deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Wahl der Besteuerungsform: Betreuung bei der Unternehmensgründung, damit Ihre Fragen zu Thema Buchhaltung schon vor der Gründung beantwortet werden.

Grenzüberschreitende Steuerfragen im Einzelnen

Mit unserer maßgeschneiderten Betreuung konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche

Die Betreuung durch einen Wirtschaftsprüfer mit Erfahrung in folgenden Fragen der Unternehmenstätigkeit auf internationaler Ebene ist unerlässlich:

  • declarations-fiscales-comptablesVerbuchung innergemeinschaftlicher oder internationaler Umsätze: Verbuchung der Mehrwertsteuer, abhängig von Ihrer Geschäftstätigkeit, bei der Rechnungslegung zu berücksichtigende Vorschriften, obligatorische Angaben, Ausnahmen.
  • Obligatorische Meldungen bei innergemeinschaftlichen Geschäften: Reverse-Charge-Verfahren, Zollerklärungen, Beantragung einer nationalen USt-Nummer für das Land, in dem eine bestimmte Umsatzhöhe erreicht wird.
  • expertise-comptableFragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Personal, das im Nachbarland arbeitet: Schwellenwerte, Meldungen an die Sozialversicherung in den betreffenden Ländern, Auswirkungen auf die Einkommensteuererklärung
  • Vorschriften in Bezug auf den Kauf von Waren im Ausland: Umsatzsteuerrückerstattung, Steuervorschriften mit bestimmten Tätigkeiten verbundene Steuervorschriften sowie eventuell die Konsolidierung der Abschlüsse von Tochtergesellschaften im Ausland.

Rufen Sie uns an: +4968196989300
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