Juristische Betreuung in Frankreich und Deutschland
Unser deutsch-französisches Anwaltsteam begleitet Sie bei allen rechtlichen Fragen auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene in Frankreich und Deutschland
ALTALEO stellt Ihnen ein auf Ihren Bedarf abgestimmtes Team zusammen, das Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensansiedlung berät und von dessen deutsch-französischem Know-how Sie während der gesamten Unternehmensentwicklung profitieren werden. Im grenzüberschreitenden Bereich ergeben sich spezifische juristische Fragestellungen, für die Anwälte erforderlich sind, die Routine im Umgang mit deutsch-französischen Unternehmen haben.
Unsere Anwälte können in jeder Phase Ihrer Geschäftsbeziehungen tätig werden:
Vor der Unterzeichnung von Verträgen, also während der Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern, um die rechtlichen Risiken zu prüfen und Ihnen so die bestmöglichen Lösungen vorzuschlagen.
Im Laufe Ihrer bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, um die Verfahren zu strukturieren und Ihre Geschäftsbedingungen an die gesetzlichen Neuerungen anzupassen.
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Kunden oder Partnern, um im Rahmen geltender Gesetze und Verordnungen die Interessen Ihres Unternehmens bestmöglich zu wahren.
In Frankreich oder Deutschland bei allen Handelsrechtsfragen:
Wahl der Rechtsform (bei einer Berechnung der unterschiedlichen Auswirkungen Ihrer Entscheidungen kann auch ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden).
Abfassung des Gesellschaftsvertrags oder von Klauseln, die den tatsächlichen Gegebenheiten Ihres Unternehmens entsprechen.
Überprüfung der in Ihrem Geschäftsbereich zu beachtenden Verordnungen und Abstimmung auf die Rechtsvorschriften.
Umsetzung von Rechtsverfahren
Abfassung von für Ihre Tätigkeit erforderlichen Verträgen und Rechtsdokumenten, wie beispielsweise AGB.
Rechtliche Unterstützung bei Fragen zur Gestaltung von Verhandlungen mit Ihren Kunden oder Partnern.
Aushandeln von Verträgen mit Ihren Handelsvertretern oder Geschäftspartnern.
Rechtliche Due-Diligence-Prüfung beim Erwerb von Unternehmen.
Beachtung der arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften bei der Ausarbeitung Ihrer Arbeitsverträge oder ggf. der Vertretung des Unternehmens bei Rechtsstreitigkeiten.