Mit dem Beginn des Jahres 2026 ändert sich die regulatorische Landschaft für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich erneut. Für ausländische Unternehmen ist der Jahreswechsel ein kritischer Moment für die Compliance.

Die wichtigste Nachricht ist die automatische Anpassung des französischen gesetzlichen Mindestlohns (SMIC), die am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Für Personalverantwortliche und Geschäftsführer bedeutet diese Änderung jedoch eine Reihe von Verpflichtungen, die weit über eine einfache Lohnanpassung hinausgehen.

Bei ALTALEO sind wir darauf spezialisiert, die Rechtskonformität Ihrer Aktivitäten in Frankreich sicherzustellen. Hier ist Ihr Leitfaden zu den Änderungen im Januar 2026 und Ihre Checkliste zur Vermeidung von Sanktionen.


1. Die neuen Zahlen: SMIC 2026

Inflation und Wirtschaftsindizes haben eine automatische Erhöhung des nationalen Mindestlohns ausgelöst. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle ausländischen Arbeitgeber, die Personal nach Frankreich entsenden, folgende Brutto-Mindestlöhne einhalten:

  • Stundenlohn: 12,02 €

  • Monatslohn (Basis 35h/Woche): 1.823,03 €

Warum das für Sie wichtig ist:
Gemäß der EU-Entsenderichtlinie müssen Sie Ihren Mitarbeitern den „harten Kern“ der französischen Arbeitsrechte garantieren, wozu auch der Mindestlohn gehört. Selbst wenn Ihr Mitarbeiter in seinem Heimatland weniger verdient, müssen Sie das Gehalt aufstocken, um diesen Schwellenwert von 12,02 €/Stunde zu erreichen, solange er auf französischem Boden arbeitet.

⚠️ Wichtige Unterscheidung: Bei diesen Zahlen handelt es sich um BRUTTO-Beträge. Verwechseln Sie diese nicht mit dem Nettogehalt, das auf das Bankkonto überwiesen wird.


2. Jenseits des SMIC: Die Falle der Tarifverträge

Während der SMIC die nationale Untergrenze darstellt, unterliegen viele Sektoren in Frankreich (Baugewerbe, Industrie, Transport) spezifischen Tarifverträgen (Conventions Collectives).

Die Goldene Regel: Sie müssen immer den höheren der beiden Beträge zahlen – entweder den SMIC oder den tariflichen Mindestlohn.

  • Szenario A: Der Tarifvertrag sieht ein Minimum von 11,90 €/Stunde für einen Arbeiter der Stufe 1 vor.

    • Ergebnis: Sie müssen den neuen SMIC (12,02 €) zahlen, da dieser höher ist.

  • Szenario B: Der Tarifvertrag sieht ein Minimum von 12,50 €/Stunde für einen Facharbeiter vor.

    • Ergebnis: Sie müssen 12,50 € zahlen. Die Erhöhung des SMIC entbindet Sie nicht von der Pflicht, das der Qualifikation entsprechende Gehalt zu zahlen.

Handlungsbedarf: Viele Tarifverträge werden ebenfalls im Januar neu verhandelt. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Sätze von 2025 noch gültig sind.


3. Zulagen und Spesen: „Petits et Grands Déplacements“

In Frankreich, insbesondere im Baugewerbe (BTP) und in der Metallindustrie, haben Arbeitnehmer Anspruch auf spezifische Entschädigungen für Verpflegung und Fahrten.

Diese gelten nicht als Gehalt, sondern als Spesenersatz.

  • Verpflegungspauschale (Panier Repas): Der obligatorische Mindestbetrag steigt in der Regel zum 1. Januar.

  • Fahrtkostenentschädigung (Trajet/Transport): Diese wird nach Zonen berechnet (Entfernung zur Baustelle).

Stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnberechnungen für Januar 2026 diese aktualisierten Sätze berücksichtigen, um Streitigkeiten mit der URSSAF oder der Arbeitsinspektion zu vermeiden.


4. Ihre Compliance-Checkliste für 2026

Um einen reibungslosen Übergang ins neue Jahr zu gewährleisten, hat das Team von Altaleo diese 4-Schritte-Checkliste für Ihre Personalabteilung zusammengestellt:

✅ Schritt 1: Überprüfung der aktuellen Lohnabrechnungen
Prüfen Sie die Löhne aller Mitarbeiter, die derzeit in Frankreich aktiv sind. Stellen Sie sicher, dass ab dem ersten Tag im Januar kein Stundenlohn unter 12,02 € liegt.

  • Tipp: Wenn Sie 2025 einen Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben, in dem 11,88 € steht, müssen Sie den Vertrag nicht neu schreiben, aber die Lohnabrechnung muss automatisch den neuen Satz ausweisen.

✅ Schritt 2: Laufende SIPSI-Meldungen prüfen
Für Einsätze, die von 2025 bis ins Jahr 2026 reichen, enthält Ihre ursprüngliche SIPSI-Meldung möglicherweise noch den alten Stundensatz.

  • Gute Nachricht: Sie müssen die SIPSI-Meldung in der Regel nicht allein wegen der gesetzlichen SMIC-Erhöhung ändern, vorausgesetzt, die bei einer Kontrolle vorgelegten tatsächlichen Lohnabrechnungen weisen den neuen Satz für 2026 aus.

  • Best Practice: Verwenden Sie für jede neue Meldung ab heute sofort den Satz von 12,02 €.

✅ Schritt 3: CIBTP-Sätze prüfen (Baugewerbe)
Wenn Sie im Bausektor tätig sind, zahlen Sie wahrscheinlich Beiträge an die Urlaubskasse (Caisse des Congés Payés). Ihre Beitragssätze könnten für das neue Jahr aktualisiert worden sein.

✅ Schritt 4: Rechnen Sie mit der Sorgfaltspflicht Ihrer Kunden
Ihre französischen Kunden (Auftraggeber / Bauherren) unterliegen einer gesetzlichen „Sorgfaltspflicht“ (Devoir de Vigilance). Sie werden Sie wahrscheinlich um eine neue „Attestation sur l’honneur“ (Ehrenwörtliche Erklärung) oder aktualisierte Dokumente bitten, die belegen, dass Sie die Sätze für 2026 einhalten. Bereiten Sie diese Dokumente vor, um Zahlungsverzögerungen bei Ihren Rechnungen zu vermeiden.


Fazit: Lassen Sie sich nicht von Compliance-Fragen ausbremsen

Die Lücke zwischen dem französischen Mindestlohn und den Löhnen in anderen EU-Ländern bleibt ein Schwerpunkt der französischen Inspektoren. Eine Abweichung von nur wenigen Cent pro Stunde kann zu Bußgeldern von bis zu 4.000 € pro Arbeitnehmer führen.

Benötigen Sie Hilfe bei diesen Änderungen?
Als Ihr benannter Vertreter in Frankreich sorgt ALTALEO dafür, dass Ihr Unternehmen den regulatorischen Entwicklungen immer einen Schritt voraus ist. Wir übernehmen die Kommunikation mit den französischen Behörden, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

👉 Kontaktieren Sie ALTALEO noch heute, um Ihre Konformität für 2026 zu überprüfen.

Kontaktieren Sie uns.

This field is for validation purposes and should be left unchanged.
Name(Required)
Consent(Required)