Ihr vertrauenswürdiger Arbeitgebervertreter in Frankreich.

Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Frankreich ist mit strengen regulatorischen Verpflichtungen verbunden. Das französische Arbeitsrecht verlangt von Unternehmen, die Mitarbeiter aus dem Ausland entsenden, einen lokalen Arbeitgebervertreter zu benennen, der für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften, einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitskontrollen und Sozialversicherungsbeiträgen, verantwortlich ist. Unsere Arbeitgebervertretungsdienste helfen Ihrem Unternehmen, diese gesetzlichen Anforderungen nahtlos zu erfüllen und stellen sicher, dass Ihre entsandten Arbeitnehmer die französischen Rechtsvorschriften einhalten und unter deren Schutz stehen.

Was uns auszeichnet

Unser Ansatz.

Unser Arbeitgebervertretungsdienst beginnt mit einer Beurteilung der Entsendungsbedürfnisse Ihres Unternehmens und der spezifischen Anforderungen für die Arbeitnehmer, die Sie nach Frankreich entsenden. Wir ernennen einen dedizierten Vertreter, der bei den französischen Arbeitsbehörden registriert ist, um in Ihrem Namen zu handeln. Unsere Dienstleistungen umfassen die Verwaltung von Arbeitskontrollen, die Bearbeitung von Sozialversicherungs- und Steuererklärungen sowie die Sicherstellung, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und aktuell sind. Wir pflegen die Kommunikation mit den französischen Behörden und informieren Sie über etwaige regulatorische Änderungen, die Ihre entsandten Arbeitnehmer betreffen könnten.

Wer kann von unseren Arbeitgebervertretungsdiensten profitieren?

Unsere Arbeitgebervertretungsdienste sind darauf ausgelegt, Unternehmen aller Größenordnungen zu unterstützen, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, und stellen die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze und -vorschriften sicher.

Freiberufler und selbstständige Auftragnehmer

Für einzelne Auftragnehmer, die nach Frankreich entsandt werden, bieten wir eine Vertretung, um die Einhaltung der Arbeits- und Steuervorschriften sicherzustellen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Ausländische Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden

Wir unterstützen internationale Unternehmen bei der Einhaltung französischer Arbeitsgesetze bei der Entsendung ausländischer Mitarbeiter und gewährleisten reibungslose Abläufe und rechtliche Compliance.

Baugewerbe und Hochrisikoindustrien

Für einzelne Auftragnehmer, die nach Frankreich entsandt werden, bieten wir eine Vertretung, um die Einhaltung der Arbeits- und Steuervorschriften sicherzustellen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Zeitarbeitsfirmen

Zeitarbeitsfirmen, die Leiharbeiter nach Frankreich entsenden, können sich auf unsere Dienstleistungen verlassen, um den komplexen regulatorischen Rahmen für entsandte Mitarbeiter zu bewältigen.

FAQ.

1. Welche Rolle spielt ein Arbeitgebervertreter in Frankreich?
Ein Arbeitgebervertreter handelt im Namen eines ausländischen Arbeitgebers, der Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet. Dieser Vertreter stellt die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze sicher, handhabt Arbeitskontrollen und pflegt die Kommunikation mit den lokalen Behörden.


2. Ist es obligatorisch, einen Arbeitgebervertreter für entsandte Arbeitnehmer zu benennen?
Ja, das französische Recht verlangt, dass Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, einen lokalen Arbeitgebervertreter benennen, um die rechtliche Compliance sicherzustellen und die Kommunikation mit den französischen Behörden zu verwalten.


3. Wie stellen Sie die Einhaltung der französischen Arbeitsgesetze sicher?
Wir überwachen alle relevanten Vorschriften, handhaben Arbeitskontrollen und stellen sicher, dass Ihre entsandten Arbeitnehmer die französischen Arbeitsstandards einhalten, einschließlich Gesundheit, Sicherheit und Sozialversicherungsbeiträge.


4. Können Sie Unternehmen aus jeder Branche vertreten?
Ja, wir vertreten Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Baugewerbe, Produktion, IT und mehr, wobei wir sicherstellen, dass jeder Kunde die spezifischen Arbeitsgesetze einhält, die für seinen Sektor gelten.


5. Wie oft informieren Sie über regulatorische Änderungen?
Wir bieten eine kontinuierliche Überwachung regulatorischer Änderungen und informieren unsere Kunden umgehend über alle Änderungen, die ihre entsandten Arbeitnehmer betreffen könnten, um jederzeit die Compliance zu gewährleisten.


6. Übernehmen Sie Arbeitsinspektionen im Namen des Unternehmens?
Ja, wir fungieren als Ihr rechtlicher Vertreter bei Arbeitskontrollen und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die französischen Arbeitsvorschriften einhält und etwaige Risiken oder Strafen minimiert.


Kontaktieren Sie uns.

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Arbeitgebervertreter in Frankreich.

Das System der Entsendung von Arbeitnehmern in Frankreich betrifft Unternehmen, die nicht in Frankreich ansässig sind und einen oder mehrere ihrer Mitarbeiter entsenden möchten, um eine Dienstleistung in Frankreich zu erbringen.

Unser Arbeitgebervertretungsdienst in Frankreich

ALTALEO stellt Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden, die komplette Infrastruktur seines mehrsprachigen Geschäftszentrums zur Verfügung, was die Verfügbarkeit an jedem Arbeitstag des Jahres und die notwendige Reaktionsfähigkeit garantiert, um auf Aufsichtsbehörden zu reagieren. Unsere Konferenzräume stehen auch für Dokumentenprüfungen vor Ort zur Verfügung. Wir stellen Ihnen zudem unsere Erfahrung und unser Netzwerk von Buchhaltungs- und Rechtsberatern zur Verfügung, damit Sie während Ihrer Entsendung nach Frankreich alle französischen gesetzlichen Bestimmungen einhalten können.

Was ist die Rolle des Arbeitgebervertreters?

Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter nach Frankreich entsendet, muss einen Vertreter auf nationalem Territorium benennen, dessen Aufgabe es ist, mit den Kontrollbehörden in Verbindung zu treten: der Arbeitsaufsichtsbehörde, den Polizei- und Gendarmeriediensten, Steuer- und Zollbehörden, sowie die Dokumente der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung zu stellen. Der Vertreter muss in der Lage sein, auf Anfragen der Aufsichtsbehörden zu reagieren.

Innerhalb welcher Frist und in welcher Form muss der Vertreter auf die Aufsichtsbehörden reagieren?

Er muss in der Lage sein, die von den Kontrollbehörden angeforderten Dokumente unverzüglich vorzulegen oder zu übermitteln. Diese Dokumente müssen vor dem Offenlegungsersuchen existieren und nicht zum alleinigen Zweck der Offenlegung im Falle einer Anfrage der Aufsichtsbehörden erstellt worden sein. Die Übermittlung von Dokumenten in dematerialisierter Form in einem gängigen Format (wie z.B. PDF) ist möglich.

Fälle der Entsendung

Der Arbeitgeber muss im Herkunftsstaat ordnungsgemäß niedergelassen sein und dort tatsächlich wesentliche Tätigkeiten ausüben, die über die reine interne und/oder administrative Verwaltung hinausgehen.
Die Entsendungsregelung findet in folgenden Fällen Anwendung:

  • Die Ausführung eines Dienstleistungsvertrages;
  • Konzerninterne oder gruppeninterne Mobilität (transnationale gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung);
  • Die Ausführung eines Entsendevertrages zwischen einer ausländischen Zeitarbeitsfirma (ETT) und einem Nutzerunternehmen in Frankreich;

NB: Seit dem 7. September 2018, dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes Nr. 2018-771 vom 5. September 2018 über die “Freiheit, seine berufliche Zukunft zu wählen”, ist die Entsendung von Arbeitnehmern auf eigene Rechnung des Arbeitgebers von den Registrierungsformalitäten befreit.

Die zu beachtenden Formalitäten

Vor der Entsendung: obligatorische vorherige Formalitäten
1- Die vorherige Entsendeerklärung an die Arbeitsaufsichtsbehörde über das Portal SIPSI
Vor Beginn der Arbeit in Frankreich muss das Unternehmen eine vorherige Entsendeerklärung an die Arbeitsaufsichtsbehörde des Ortes senden, an dem die Dienstleistung erbracht werden soll. Finden Sie alle nützlichen Informationen hier. 2- Der Vertreter in Frankreich
Das Unternehmen muss für die Dauer der Entsendung einen Vertreter auf französischem Boden benennen. Die folgenden Informationen werden im SIPSI-Formular abgefragt, für den Fall, dass die Vertretung von einem professionellen, zu diesem Zweck beauftragten Vertreter (was im Transportsektor obligatorisch ist) in Frankreich wahrgenommen wird. Falls Sie sich für unsere Dienstleistungen entscheiden, sind dies die Informationen, die im SIPSI-Formular zu verwenden sind, nachdem Sie ein Vertretungsmandat mit uns unterzeichnet haben:

  • SIRET-Nummer des Vertreters (eindeutige Unternehmensidentifikationsnummer): 52999572200020
  • Firmenname: EUROBC SAS
  • Postanschrift in Frankreich: 31 avenue Saint-Rémy, 57600 Forbach
  • Telefonnummer: 03 72 88 09 00
  • E-Mail: [email protected]

Dieser Vertreter des Unternehmens, das Arbeitnehmer nach Frankreich entsendet, ist während des gesamten Entsendezeitraums dafür verantwortlich, mit den Kontrollbeamten in Verbindung zu treten und ihnen bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, die er in Papier- oder elektronischer Form bereitstellen kann.
Für Bautätigkeiten im Bausektor ist ein Berufsausweis für entsandte Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer obligatorisch.
Um mehr zu erfahren und eine Karte für Ihre Mitarbeiter zu beantragen: https://www.cartebtp.fr

Während der Entsendung: die garantierten Rechte des Arbeitnehmers

Sie sind Arbeitgeber und erfüllen die oben genannten Entsendebedingungen, so unterliegen Sie den Bestimmungen des französischen Arbeitsgesetzbuchs und den geltenden Tarifverträgen von Unternehmen (derselben Branche und mit Sitz in Frankreich) in folgenden Angelegenheiten:

  • Individuelle und kollektive Freiheiten;
  • Diskriminierung und berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern;
  • Mutterschutz;
  • Ausübung des Streikrechts;
  • Arbeitsdauer, Feiertage, bezahlter Jahresurlaub, Familienurlaub;
  • Mindestlohn; einschließlich Überstundenzuschläge;
  • Arbeitsschutz und -sicherheit, Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit, Verbot der Beschäftigung von Kindern;
  • Bedingungen für die Haftung gegenüber Urlaubs- und Wetterfonds;
  • Illegale Beschäftigung (die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches gegen illegale Beschäftigung werden sowohl auf Sie als auch auf in Frankreich ansässige Unternehmen Anwendung finden)
  • Sollten Sie eine ausländische Zeitarbeitsfirma sein, unterliegen Sie zusätzlichen Verpflichtungen (Bereitstellungsbedingungen, finanzielle Garantie)

Der Mindestlohn in Frankreich

Der entsandte Arbeitnehmer muss mindestens den vom Arbeitsgesetzbuch für seine vorübergehende Tätigkeit in Frankreich vorgesehenen Mindestlohn erhalten. Daher muss das Grundgehalt auf Basis des Bruttobetrags des SMIC berechnet werden.

Der Betrag des Brutto-Stundenmindestlohns wurde seit dem 1. Januar 2026 auf 12,02 € festgesetzt, was einem Brutto-Monatslohn von 1 823,03 € auf Basis der gesetzlichen 35-Stunden-Woche entspricht.

Wenn Ihr Tätigkeitsbereich von einem erweiterten nationalen oder lokalen Tarifvertrag abgedeckt ist, müssen Sie dessen Bestimmungen für die von Ihnen entsandten Arbeitnehmer anwenden. Um die Einhaltung des gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohns nachzuweisen, muss der Arbeitgeber vorlegen

  • eine Gehaltsabrechnung für eine Entsendung von einem Monat oder länger);
  • ein gleichwertiges Dokument, das die Zahlung für eine Entsendung von weniger als einem Monat belegt.

Beträge, die zur Deckung der durch die Entsendung entstandenen Kosten gezahlt werden, wie Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, können bei der Berechnung des Mindestlohns nicht berücksichtigt werden und dürfen dem entsandten Arbeitnehmer nicht in Rechnung gestellt werden.

Arbeitszeiten

In Frankreich beträgt die gesetzliche Arbeitszeit 35 Stunden pro Woche von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Über diesen Betrag hinaus geleistete Arbeitsstunden müssen, außer im Falle besonderer vertraglicher Bestimmungen, zu einer Erhöhung führen von:

  • 25% für zwischen der 36. und 43. Arbeitsstunde geleistete Stunden;
  • 50% für ab der 44. Stunde geleistete Arbeitsstunden.

Der entsandte Arbeitnehmer muss eine tägliche Ruhezeit von 11 aufeinanderfolgenden Stunden und eine wöchentliche Ruhezeit von 35 Stunden pro Woche einschließlich Sonntag haben. Die maximale Arbeitszeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 48 Stunden pro Woche von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr und 10 Stunden pro Tag. In Bezug auf seine Arbeit in Frankreich hat der entsandte Arbeitnehmer Anspruch auf einen Urlaub von 2,5 Arbeitstagen pro Monat effektiver Arbeit bei demselben Arbeitgeber. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Monat wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Als Arbeitgeber, der eine Dienstleistung in Frankreich erbringt, sind Sie gemäß dem französischen Arbeitsgesetzbuch für den Schutz der Gesundheit und Sicherheit Ihrer für diesen Auftrag entsandten Mitarbeiter verantwortlich. Sie müssen daher präventive Maßnahmen implementieren, die an die Risiken angepasst sind, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sein können.
Beispiele: Arbeiten in der Höhe, Baustellenkoordination, Asbestexposition, Lärm, Vorschriften für die Verwendung und Überprüfung von Ausrüstung wie Gerüsten oder Hebevorrichtungen usw. Im Falle eines Arbeitsunfalls muss innerhalb von 48 Stunden eine Meldung an die Arbeitsaufsichtsbehörde erfolgen. Die in dieser Zusammenfassung dargestellten Regeln betreffen nur die Definitionen, Bedingungen und Formalitäten der Entsendung, die durch die arbeitsrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind. Es existieren in der Tat weitere Regeln und Formalitäten, insbesondere in den für die Sozialversicherung des entsandten Arbeitnehmers geltenden Rechtsvorschriften. Für weitere Informationen besuchen Sie die CLEISS-Website.

Der Mehrwert von ALTALEO für Arbeitgebervertretungsdienste in Frankreich

ALTALEOs Arbeitgebervertretungsdienste in Frankreich bieten essentielle Unterstützung für Unternehmen, die sich in den komplexen französischen Arbeitsgesetzen, Arbeitnehmerentsendungsvorschriften und Compliance-Anforderungen zurechtfinden müssen. In der Funktion als vertrauenswürdiger Arbeitgebervertreter in Frankreich stellt ALTALEO sicher, dass Unternehmen alle gesetzlichen Verpflichtungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern, der Einhaltung des Arbeitsrechts und der Befolgung lokaler Beschäftigungsstandards erfüllen. Das umfassende Fachwissen unseres Teams im Bereich des französischen Arbeitsrechts und die Expertise in grenzüberschreitenden Beschäftigungslösungen ermöglichen es Ihrem Unternehmen, mit Zuversicht und Effizienz in Frankreich zu operieren, in dem Wissen, dass jeder Aspekt der Compliance professionell gehandhabt wird. Unsere Dienstleistungen gehen über die bloße Einhaltung von Vorschriften hinaus; ALTALEO bietet proaktive, praktische Unterstützung, die Risiken minimiert, die Personalverwaltung rationalisiert und Ihr Personalmanagement stärkt. Von der Überwachung von Arbeitskontrollen bis hin zur Verwaltung wesentlicher Dokumentationen und administrativer Prozesse gewährleisten ALTALEOs Arbeitgebervertretungsdienste einen reibungslosen Betrieb und vollständige Compliance gegenüber den französischen Behörden. Durch die Partnerschaft mit ALTALEO profitieren ausländische Unternehmen von einem engagierten Team, das sowohl die Geschäftsinteressen als auch das Wohlergehen der Mitarbeiter schützt und damit eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum auf dem französischen Markt schafft.