Die Compliance-Lösung für Mitarbeiterentsendungen nach Luxemburg.
Bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Luxemburg ist die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze unerlässlich, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. ALTALEO bietet einen spezialisierten Referenzpersonendienst, der auf die Unterstützung ausländischer Unternehmen bei Mitarbeiterentsendungen und -abordnungen nach Luxemburg zugeschnitten ist. Als Ihr offizieller Vertreter übernehmen wir alle Interaktionen mit den Arbeitsbehörden, stellen sicher, dass die Dokumentation auf dem neuesten Stand und aktuell gehalten wird, und bieten kontinuierliche Unterstützung während des Entsendungszeitraums. Mit unserer Expertise wird Ihr Mitarbeiterentsendungsprozess in Luxemburg reibungslos verlaufen, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Was uns auszeichnet
Unser Ansatz.
Bei ALTALEO sind wir darauf spezialisiert, ausländische Arbeitgeber bei Mitarbeiterentsendungen und -abordnungen in Luxemburg zu unterstützen. Unser Ansatz konzentriert sich auf proaktive, praktische Unterstützung, wobei wir sicherstellen, dass jeder Aspekt der Compliance sorgfältig gemanagt wird, um Ihre Entsendungen reibungslos ablaufen zu lassen. Unser erfahrenes Team versteht die luxemburgischen Arbeitsgesetze und bietet einen reaktionsschnellen, personalisierten Service, der Sie während des gesamten Entsendungszeitraums compliant hält. Mit ALTALEO gewinnen Sie einen Partner, der sich der Vereinfachung der Komplexitäten von Mitarbeiterentsendungen und -abordnungen in Luxemburg verschrieben hat.
Wer kann von unseren Referenzpersonendiensten profitieren?
Unser Referenzpersonendienst ist für Unternehmen konzipiert, die sich mit der Entsendung und Abordnung von Mitarbeitern nach Luxemburg befassen. Wir fungieren als verlässlicher Compliance-Partner in verschiedenen Sektoren und stellen sicher, dass jede Entsendung nahtlos den luxemburgischen Arbeitsvorschriften entspricht.
Bauunternehmen, die Arbeitnehmer entsenden
Für Bauprojekte, bei denen Compliance unerlässlich ist, bietet unser Service die erforderliche Expertise, um die luxemburgischen Arbeitsanforderungen zu erfüllen.
Entsendungen im Industrieservice Fertigungsbereich
Unternehmen in Industriesektoren können von unserer Vertretung profitieren, indem sie die Arbeitscompliance vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren.
Mitarbeiterentsendungen im Gesundheitssektor
Gewährleisten Sie die Compliance für Entsendungen im Gesundheitswesen in Luxemburg, wo die Arbeitsstandards streng sind, mit einem Vertreter, der Ihre Bedürfnisse versteht.
Zeitarbeitsagenturen Abordnungsagenturen
Zeitarbeitsagenturen benötigen eine vertrauenswürdige Referenzperson, um Inspektionen zu handhaben und die vollständige Compliance für kurzfristige Entsendungen sicherzustellen.
FAQ.

Was ist eine Referenzperson für Mitarbeiterentsendungen in Luxemburg?
Eine Referenzperson ist ein offiziell benannter Vertreter, der die Kommunikation zwischen ausländischen Arbeitgebern, die Mitarbeiter nach Luxemburg entsenden, und den lokalen Behörden erleichtert. Sie stellen sicher, dass alle Compliance-Anforderungen für Entsendungen und Abordnungen erfüllt werden, indem sie Anfragen von Arbeitsinspektoren, Steuerbehörden und anderen Regulierungsbehörden bearbeiten.
Warum ist eine Referenzperson für Entsendungen in Luxemburg notwendig?
Luxemburg verlangt von ausländischen Arbeitgebern die Ernennung einer Referenzperson für Entsendungen, um sicherzustellen, dass die Behörden einen lokalen Ansprechpartner für Compliance-Angelegenheiten haben. Dieser Vertreter hilft dabei, die luxemburgischen Arbeitsstandards während der Mitarbeiterentsendungen aufrechtzuerhalten und bietet einen optimierten Prozess für Arbeitgeber und Behörden.
Was macht eine Referenzperson während einer Mitarbeiterentsendung oder -abordnung?
Die Referenzperson verwahrt wesentliche Dokumente im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern, kommuniziert mit luxemburgischen Behörden und unterstützt bei Arbeitskontrollen. Diese Rolle ist von entscheidender Bedeutung, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten und rechtliche Komplikationen aufgrund von Nichteinhaltung während des Entsendungszeitraums zu vermeiden.
Kann ALTALEO als Referenzperson für unsere Arbeitnehmerentsendungen fungieren?
Ja, ALTALEO bietet einen professionellen Referenzpersonen-Service für ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden. Unser Team verfügt über Erfahrung im Management der Entsendungskonformität, in der Verwaltung notwendiger Dokumentation und in der Vertretung Ihres Unternehmens bei Arbeitskontrollen und anderen behördlichen Interaktionen.


Welche Dokumente sind für die Einhaltung der Entsendungsvorschriften in Luxemburg erforderlich?
Zu den für die Einhaltung der Entsendungsvorschriften in Luxemburg erforderlichen Dokumenten gehören Arbeitsverträge, Nachweise über die Sozialversicherungsabdeckung, Lohnunterlagen und Arbeitszeitnachweise. Diese Dokumente müssen von der Referenzperson aufbewahrt und den luxemburgischen Behörden auf Anfrage während des gesamten Entsendungszeitraums zur Verfügung gestellt werden.
Wie unterstützt ALTALEO bei Arbeitskontrollen für Arbeitnehmerentsendungen?
Während Arbeitskontrollen unterstützt die Referenzperson von ALTALEO, indem sie die erforderliche Dokumentation bereitstellt und die Kommunikation mit den Inspektoren verwaltet. Diese Unterstützung stellt sicher, dass Ihre Entsendungen mit den luxemburgischen Arbeitsgesetzen konform bleiben, sodass Sie sich mit Seelenruhe auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Die Referenzperson für Arbeitnehmerentsendung in Luxemburg.
Das Arbeitnehmerentsendungsregime in Luxemburg gilt für Unternehmen, die nicht in Luxemburg ansässig sind und einen oder mehrere ihrer Arbeitnehmer entsenden möchten, um eine Dienstleistung im Land zu erbringen.
Unser Arbeitgebervertretungsservice in Luxemburg für das e-Detachment Social Badge Portal
ALTALEO bietet Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, die Gewährleistung der Verfügbarkeit an allen Arbeitstagen des Jahres und die notwendige Reaktionsfähigkeit für die Interaktion mit Regulierungsbehörden. Wir bieten auch Zugang zu unserem Fachwissen und unserem Netzwerk von Buchhaltungs- und Rechtsberatern, um sicherzustellen, dass Sie während Ihrer Arbeitnehmerentsendungen in Luxemburg alle luxemburgischen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Was ist die Rolle der Referenzperson?
Jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, muss eine Referenzperson innerhalb Luxemburgs benennen. Die Rolle dieser Person besteht darin, als Verbindungsperson zu Regulierungsbehörden zu fungieren, einschließlich Arbeitsinspektionen, Polizei- und Gendarmeriediensten, Steuerbehörden und Zoll. Der Vertreter muss in der Lage sein, auf Anfragen dieser Regulierungsstellen zu reagieren.
Bedingungen für die Entsendung
Der Arbeitgeber muss in seinem Heimatland rechtmäßig niedergelassen sein und dort wesentliche Tätigkeiten ausüben, die über die rein interne und/oder administrative Verwaltung hinausgehen.
Erforderliche Formalitäten
Vor der Entsendung: Obligatorische vorbereitende Formalitäten
1- Sicherstellung der Genehmigung für den Aufenthalt/die Arbeit der Arbeitnehmer in Luxemburg über e-Detachment / Social Badge
Das Unternehmen muss überprüfen, ob alle notwendigen Bedingungen für die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Luxemburg erfüllt sind. Der entsandte Arbeitnehmer muss die folgenden Dokumente besitzen:
| EU-basiertes Unternehmen | Unternehmen mit Sitz in einem Drittland | |
|---|---|---|
| Entsandter Arbeitnehmer: EU-Bürger | Personalausweis oder Reisepass | Personalausweis oder Reisepass |
| Entsandter Arbeitnehmer: Drittstaatsangehöriger | Reisepass und eine EU-Aufenthaltserlaubnis | Vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Reisepass und gegebenenfalls Visum |
Innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft in Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen:
- Bei Beschäftigung durch ein EU-basiertes Unternehmen müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer eines Dienstleisters innerhalb der EU beantragen.
- Bei Beschäftigung durch ein Unternehmen aus einem Drittland müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis für entsandte Arbeitnehmer beantragen.
2- Vorab-Entsendungserklärung auf dem e-Detachment / Social Badge Portal
Bevor es seinen Auftrag in Luxemburg beginnt, muss das Unternehmen eine Vorab-Entsendungserklärung bei der Arbeitsinspektion über das e-Detachment / Social Badge Portal einreichen.
3- Referenzperson in Luxemburg
Das Unternehmen muss eine in Luxemburg ansässige natürliche oder juristische Person benennen, die als Ansprechpartner für die Kommunikation mit dem Gewerbeaufsichtsamt und anderen relevanten Behörden hinsichtlich der Einhaltung der Entsendebedingungen fungiert. Dieser vom entsendenden Unternehmen ernannte Vertreter ist dafür verantwortlich, während des gesamten Entsendezeitraums mit den Kontrollbeauftragten in Verbindung zu stehen und muss bestimmte Dokumente in Papier- oder digitaler Form zur Vorlage bereithalten.
Während der Entsendung: Dem Arbeitnehmer garantierte Rechte
Als Arbeitgeber, der die oben genannten Entsendebedingungen erfüllt, sind Sie verpflichtet, das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch sowie alle anwendbaren Tarifverträge von Unternehmen der gleichen Branche mit Sitz in Luxemburg einzuhalten. Diese Verpflichtungen erstrecken sich auf folgende Bereiche:
- Individuelle und kollektive Freiheiten
- Nichtdiskriminierung und berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen
- Mutterschutz
- Streikrecht
- Arbeitszeiten, gesetzliche Feiertage, bezahlter Jahresurlaub und Urlaub aus familiären Gründen
- Mindestlohn, einschließlich Überstundenzuschläge
- Arbeitsschutz, Mindestalter für die Beschäftigung und Verbot von Kinderarbeit
- Anforderungen für Beiträge zu Urlaubs- und witterungsbedingten Arbeitsunterbrechungsfonds
- Illegale Beschäftigung (die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches zur illegalen Beschäftigung gelten für Sie in gleicher Weise wie für in Luxemburg ansässige Unternehmen)
Wenn Sie eine ausländische Zeitarbeitsfirma sind, gelten zusätzliche Verpflichtungen, wie beispielsweise Bedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung und finanzielle Garantien.
Mindestlohn
Ein entsandter Arbeitnehmer muss mindestens den im luxemburgischen Arbeitsgesetzbuch festgelegten Mindestlohn für seinen vorübergehenden Einsatz in Luxemburg erhalten. Daher muss das Grundgehalt des Arbeitnehmers auf Basis des Bruttobetrags des Mindestlohns berechnet werden.
Erinnerung an das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch
Artikel L. 142-3 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuches (Gesetz vom 14. März 2017) Jedes im Ausland niedergelassene oder in Luxemburg keine feste Betriebsstätte im Sinne des Steuerrechts unterhaltende Unternehmen, das einen oder mehrere Arbeitnehmer in Luxemburg beschäftigt, muss der Gewerbeaufsicht (ITM) über die dafür vorgesehene elektronische Plattform ab Beginn der Entsendung (wobei eine frühere Erklärung möglich ist, wenn das Unternehmen dies wünscht) folgende Dokumente vorlegen. Diese Dokumente sind erforderlich, um die Einhaltung der in Artikel L.142-2 dargelegten Bestimmungen nachzuweisen:
- Eine Kopie des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags, falls zutreffend;
- Die Vorbescheinigung oder eine Ersatzbescheinigung, ausgestellt vom Ministerium für kleine und mittlere Unternehmen, gemäß dem Gesetz vom 19. Juni 2009 für:
- a) Allgemeine Anerkennung von Ausbildungstiteln und beruflichen Qualifikationen
- b) Vorübergehende Dienstleistungserbringung;
- Das Original oder eine beglaubigte Kopie des Formulars A1 oder gegebenenfalls spezifische Informationen über die Sozialversicherungsträger, bei denen die Arbeitnehmer während ihres Aufenthalts in Luxemburg versichert sind;
- Die von der Registrierungs- und Domänenverwaltung ausgestellte Mehrwertsteuerbescheinigung;
- Entweder eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Konformitätsbescheinigung mit der Richtlinie 91/533/EWG (14. Oktober 1991) über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, ausgestellt von der zuständigen Behörde im Land des Arbeitgebers;
- Eine Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde im Land des Arbeitgebers, die das Arbeitsverhältnis der entsandten Arbeitnehmer gemäß den Richtlinien über Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG) und befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG) bestätigt;
- Offizielle Dokumente zum Nachweis der beruflichen Qualifikationen der Arbeitnehmer;
- Gehaltsabrechnungen und Zahlungsnachweise für die gesamte Dauer der Entsendung;
- Arbeitszeitnachweise mit Angabe von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit während des gesamten Entsendezeitraums;
- Eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis oder -genehmigung für jeden nach Luxemburg entsandten Drittstaatsangehörigen;
- Eine Kopie der von den sektoral zuständigen arbeitsmedizinischen Diensten ausgestellten ärztlichen Bescheinigung.
Alle Dokumente müssen ins Französische oder Deutsche übersetzt werden.


