Betriebsrenten der Mitarbeiter, betriebliche Altersvorsorge

Betriebsrenten bzw. betriebliche Altersvorsorgen, abgekürzt bAV, sind ein sehr spezielles Thema in Deutschland.

Sie können Ihnen aber auch ganz erheblich Geld und Lohnnebenkosten sparen, sind daher hochinteressant. An sich sind bAV etwas sehr Gutes, was Ihnen selbst, Ihren Mitarbeiter/innen, die Sie mitbringen, wie auch den Mitarbeiter/innen, die Sie in Deutschland zusätzlich einstellen, sehr nutzen kann, denn bAV sind staatlich geförderte Zusatzrenten.

In Deutschland ist die Diskussion um die gesetzliche Rente und um Rentenkürzungen wie auch Kindermangel, Demographie, zu wenig Zuzug und zu wenig jungen Arbeitnehmer/innen schon seit langem voll entbrannt. Viele Menschen sind mittlerweile von Altersarmut bedroht, die Lebensarbeitszeit wurde in den letzten 20 Jahren schon 2x auf im Moment 67 erhöht, Diskussionen um die Rente mit 69 haben in der Politik schon begonnen, viele Rentner/innen müssen schon heute nebenbei weiterarbeiten, und jeder fürchtet sich um seine Altersrente.

Zur Lösung dieses Problems gibt es in Deutschland ein jahrzehntealtes System von Betriebsrenten / bAV, die die staatlichen Altersrenten ergänzen, heutzutage manchmal bereits sogar übertreffen. Diese bAV sind also schon enorm wichtig und werden in der Regierung gerade nochmals überarbeitet und ausgeweitet.

Jede/r Angestellte in Deutschland hat, wenn er einen deutschen Arbeitsvertrag hat und seine Steuern in Deutschland Lohnsteuern bezahlt, automatisch einen Rechtsanspruch auf eine bAV.

Dazu gibt es ein eigenes Regelwerk, das Betriebsrentengesetz.

Was bedeutet das nun für Sie?

Sie müssen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter, im Extremfall bis hin zu Ihrem Filialdirektor, eine Betriebsrente ermöglichen. Das muss Sie aber nicht sorgen, vielmehr sollte es Sie freuen. Denn Sie dürfen, aber Sie müssen nichts selbst zahlen, und die Betriebsrenten sind massiv staatlich gefördert. Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Systemen, deren Darstellung hier zu weit führt, aber in dem aktuell gängigsten System zahlen Sie einen Teil des Lohns Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters auf deren / dessen Wunsch nicht auf das Girokonto, sondern in eine bAV.

Das nennt sich Entgeltumwandlung, also die / der Mitarbeiter/in wandelt einen Teil seines / ihres Lohn um. Damit wird sein / ihr Bruttolohn gekürzt. Das Finanzamt erhebt dann nur noch auf den übrigen Teil des Bruttolohns Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Infolgedessen sinkt der Bruttolohn um einen bestimmten Eurobetrag, der Nettolohn aber nur um die Hälfte davon. Dieses Geld kommt mit in die bAV. Mit anderen Worten trägt der Staat rund die Hälfte der Aufwendungen für die bAV.

Da die Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge aber je zur Hälfte von der / dem Angestellten und zur Hälfte von Ihnen als Arbeitgeber getragen werden, sparen Sie diese Lohnnebenkosten auch.
Das ist schon bei einem Mitarbeiter schön. Je mehr Mitarbeiter/innen Sie aber haben, desto höher wird der Einspareffekt Ihrer Lohnnebenkosten. Das geht so weit, dass große Firmen in Deutschland in ihren Personalabteilungen Personal nur für bAV Verträge beschäftigen, weil das so lukrativ ist.

Es funktioniert aber auch bei kleinen und mittleren Firmen ganz genauso. Weil dieses System nun zwar interessant, aber auch kompliziert ist und Sie Ihren Angestellten gegenüber dazu auch in der Haftung stehen, kommen Sie bitte dringend auf uns zu.
Wir führen die Beratungen zur bAV in Ihrer Firma für Sie durch, „enthaften“ Sie bei den Angestellten, die kein Interesse haben, und erarbeiten Ihnen Ihre bestmögliche Lösung für alle, die Interesse haben.

Nebeneffekt: bei einer guten Lösung zahlen Sie nicht nur nichts, Sie sparen jeden Monat Geld, und Sie bieten Ihren Angestellten einen echten Vorteil und mindern damit Ihre Personalfluktuation.

Ferner sind Beiträge von Ihnen als Arbeitsgeber in die bAV eine kostengünstige und effiziente Alternative zu einer Lohnerhöhung, weil sie ja steuer- und sozialversicherungsbegünstigt ist.

In guten Arbeitsverträgen ist Art und Umfang der bAV längst ein Kernelement der Verhandlung neben dem eigentlichen Gehalt, und in den meisten Tarifverträgen gibt es auch Regelungen.

Rufen Sie uns an: 0681-9698-9300
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