Hausratversicherung in Frankreich

Was Sie über die französische Hausratversicherung wissen müssen

Die Hausratversicherung in Frankreich ist eine der unverzichtbaren Versicherungen des täglichen Lebens. Sie ermöglicht es Ihnen, im Falle eines Schadensfalls in Ihrer Wohnung von Ihrer Versicherungsgesellschaft entschädigt zu werden.

Ist die Hausratversicherung obligatorisch in Franrkeich?

Eine Hausversicherung ist für Mieter, einschließlich der Mieter möblierter Wohnungen, und Miteigentümer (Eigentümer eines Grundstücks in einer Eigentumswohnung) obligatorisch in Frankreich.

Die Versicherungspflicht für Miteigentümer beschränkt sich auf die Haftpflichtdeckung gegenüber der Eigentumswohnung, Nachbarn und Dritten sowie potenziellen Mietern.

Was deckt die Hausratversicherung in Frankreich ab?

Die Hausversicherung trägt zum Schutz des Familienvermögens bei. Wir bieten eine umfassende Hausratversicherung (HRM) an.

Diese Art von Verträgen deckt hauptsächlich Sachschäden, die zivilrechtliche Haftung des Versicherten und die “Privatleben”-Haftpflicht ab.

Abdeckung von Wohnraum und Möbeln in Frankreich

Die umfassende Hausratversicherung (HRM) deckt Schäden, die das Eigentum des Versicherten beeinträchtigen könnten: Feuer, Wasserschäden, gefrorene Leitungen, Naturkatastrophen und Stürme, Einbruch und Vandalismus, Glasbruch.

Im Prinzip sind Bargeld, Wertpapiere, berufliches Eigentum und Fahrzeuge nicht durch den HRM-Vertrag abgedeckt. Die Wertsachen sind vertragsgemäß gesichert.

Immobilien, die durch die französische Multi-Risk Hausratversicherung (HRM) gesichert sind
  • zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten (Haus oder Wohnung)
  • Zäune und Stützmauern
  • den Anteil der gemeinsamen Anteile, wenn Sie Miteigentümer sind
  • die Nebengebäude (hauptsächlich in Beton gebaut)
  • Garagen und Kellerräume
  • Bauvorhaben
  • Verandas (falls bei der Anmeldung angegeben)
In Frankreich, sind als Option abgedeckt:
  • im Bau befindliche Gebäude
  • Beleuchtungs- oder Erholungseinrichtungen
  • externe Rohrleitungen
  • Schuppen
Mobilien:

Sind in der Regel versichert:

  • Im Gebäude befindliche Güter und Gegenstände für den nicht-professionellen Gebrauch
  • Die Ausstattung und Verschönerung des Mieters
  • Bargeld, Wertpapiere und Wertpapiere bis zu einem bestimmten Betrag
Die zivilrechtliche Haftung des Versicherten in Frankreich

Diese Garantie ermöglicht es, Ihre Nachbarn und Dritte zu entschädigen, die Opfer von Schäden werden, für die Sie selbst verantwortlich wären (Wasserschäden, Feuer, das in Ihrem Haus ausbricht und anderen Schaden zufügt).

Deckung der zivilrechtlichen Haftung “Privatleben”.

Diese Deckung deckt Sie und die Mitglieder Ihres Haushalts im Falle von Schäden oder Verlusten, die einem Dritten zugefügt werden. Sie gilt bei Personenschäden, materiellen und immateriellen Folgeschäden.

Welche Ereignisse sind durch den Vertrag abgedeckt?

Alle Wohngebäudeversicherung-Verträge in Frankreich müssen eine Basis-“Feuer”-Grunddeckung bieten (vorgesehen in Artikel L. 122-1 des französisches Versicherungsgesetzbuches), die auch folgende Ereignisse einschliesst: Explosion, Implosion, direkter Blitzschlag, die Auswirkungen von elektrischem Strom, versehentliche Rauchfreisetzung, Schock eines motorisierten Landfahrzeugs, Schock eines Luft- oder Raumfahrtgerätes oder von ihnen herabfallende Gegenstände.

Gut zu wissen
Es wird auch dringend empfohlen, eine Versicherung gegen Schäden an elektrischen und elektronischen Geräten abzuschließen, die durch die Einwirkung von Elektrizität, einschließlich Blitzschlag und Verbrennungen durch Raucher, verursacht werden.

Die anderen bekannten Garantien eines Wohnhausversicherung-Vertrags sind:
  • Deckung von Wasserschäden,
  • die Gefrierrohrgarantie,
  • Berichterstattung über Naturkatastrophen und Stürme.

Hinzu kommen Glasbruchsicherungen (für Fenster, Glasscheiben, Sonnenkollektoren usw.) sowie Diebstahl (innerhalb von Gebäuden bei Einbruch oder ausserhalb bei Überfall) und Vandalismus (Beschädigung des Gebäudes wie z.B. Anhängeetiketten oder das Durchbrechen eines Zauns oder Tors).

Schließlich kann eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Garantien als Option abgeschlossen werden:

  • Reiseschutz (z.B. bei Annullierung eines Aufenthalts, Suchkosten, Rückführung),
  • Wasserverluste (Deckung der zusätzlichen Kosten des Wasserverbrauchs, die durch ein Leck oder einen Rohrbruch verursacht werden),
    Urlaubsort (Ferienhäuser),
  • Verlust von Lebensmitteln in einer Tiefkühltruhe (aufgrund eines Stromausfalls, Geräteausfalls),
  • Ausfall von Haushaltsgeräten,
  • Schulversicherung.
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