Arbeitnehmerversicherung in Frankreich

Kollektive Vorsorgeversicherung für Arbeitnehmer

Weil Ihnen der Schutz Ihrer Mitarbeiter wichtig ist und weil es für sie wichtig ist, die Leistungen des Grundsicherungssystems zu ergänzen, bietet die betriebliche Vorsorgeversicherung Ihren französischen Mitarbeitern einen angemessenen Schutz und erfüllt gleichzeitig Ihre französischen gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des ergänzenden Sozialschutzes.

Die wichtigsten Garantien des betrieblichen Rentensystems für Arbeitnehmer in Frankreich

Die französische betriebliche Vorsorgeversicherung schützt Ihre Mitarbeiter und deren Familien durch die Zahlung von Tagegeldern:

Im Falle einer Arbeitsunterbrechung

Ob im Krankheitsfall oder bei einem Unfall, Arbeitsausfall hat für Ihre Mitarbeiter oft einen Einkommensverlust zur Folge. Das Tagegeld entschädigt für diesen Einkommensverlust im Falle einer Unterbrechung ihrer Tätigkeit. Ihre Gruppen-Vorsorgeversicherung ermöglicht es ihnen, während der gesamten Dauer der Arbeitsunterbrechung ab dem dritten Tag (je nach gewählter Formel) bis zu 100 % ihres üblichen Arbeitsentgelts zu erhalten.

Im Falle einer dauerhaften Behinderung

Bei teilweiser oder vollständiger Invalidität, sei es durch Krankheit oder Unfall, ermöglicht Ihre Gruppen-Vorsorgeversicherung Ihren Mitarbeitern den Bezug einer Rente zur teilweisen oder vollständigen Ergänzung ihres Einkommens je nach dem gewählten Invaliditätsgrad.

Im Falle von Tod oder absoluter Invalidität

Angesichts der unzureichenden Höhe der Leistungen des obligatorischen Systems im Todesfall ist eine Zusatzdeckung unerlässlich. Sie ermöglicht es Ihnen, die finanzielle Sicherheit der Angehörigen Ihrer Mitarbeiter durch die zusätzliche Zahlung einer Todesfallleistung und/oder einer Rente zu Gunsten des Ehepartners und der Kinder zu gewährleisten.
Ihr Pensionsvertrag sieht die Zahlung eines Pauschalbetrags von bis zu 5 Bruttojahresgehältern vor (zuzüglich eines zusätzlichen Jahres pro unterhaltsberechtigtem Kind und verdoppelt im Falle eines Unfalltodes). Um allen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerecht zu werden, bietet Ihre Vorsorgeversicherung je nach gewählter Formel mehrere Möglichkeiten: eine Ausbildungszulage zur Finanzierung der Ausbildung der Kinder, eine Ehegattenrente oder eine Bestattungszulage.

Gut zu wissen:

Pflichtversicherung für Ihre leitenden Angestellten in Frankreich
Der nationale Tarifvertrag für Führungskräfte verpflichtet die französischen Arbeitgeber zur Zahlung eines Zusatzrentenbeitrags in Höhe von 1,5 % des A-Anteils der Vergütung Ihrer Führungskräfte: so viele Verpflichtungen, wie Sie im Rahmen der Gruppenrentenversicherung erfüllen können.

Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer in Frankreich

Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine Reihe von Lösungen, die all Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Möchten Sie als Unternehmensleiter Loyalität unter Ihren Mitarbeitern aufbauen und sie für ihr Engagement in Ihrem Unternehmen belohnen? Der Arbeitnehmer-Sparplan ist ein kollektiver Sparvertrag, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Mitarbeiter in einem steuerbegünstigten Rahmen zu belohnen.

Stärken des Arbeitnehmersparangebots in Frankreich
  • Persönliche Ersparnisse
    Mit dem PEE und PERCOL helfen Sie Ihren Mitarbeitern beim Aufbau persönlicher Ersparnisse und können ihre Sparanstrengungen durch entsprechende Beiträge ergänzen.
  • Ein Motivationsinstrument für Ihre französischen Mitarbeiter
    Ihre Mitarbeiter sind an der Leistung Ihres Unternehmens durch Gewinnbeteiligung und/oder Leistungsprämien beteiligt.
  • Steuervergünstigungen
    Dank der neuen kollektiven PER können die Sparer ihre Steuern durch freiwillige Zahlungen senken.
Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Für jede Art von Unternehmen, sobald es einen Arbeitnehmer gibt: VSE, KMU, Familienunternehmen, freie Berufe, Holdinggesellschaften, Einzelunternehmen, Verbände?

In welchen konkreten Fällen gilt dieses Angebot?

Die Arbeitnehmerersparnis ist eine optionale Lösung, die allen Arbeitnehmern offen steht, einschließlich Auszubildenden und mitarbeitenden Ehepartnern (in Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten).

Kollektive Altersversorgung für Arbeitnehmer in Frankreich

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern helfen, sich auf den Ruhestand vorzubereiten? Ermöglichen Sie ihnen, dank unserer beruflichen Zusatzrentenversicherung in Frankreich ihr Karriereende in aller Ruhe zu planen. Sie können sich auf ihr zukünftiges neues Leben vorbereiten, während Sie und sie von Steuer- und Sozialleistungen profitieren.

An wen richtet sich dieses Angebot?

Unternehmen, die einen Zusatzrentensparplan (gemäß dem französischen PACTE-Gesetz) für ihre Mitarbeiter einrichten möchten.

In welchen konkreten Fällen gilt dieses Angebot?

Mit dem obligatorischen Zusatzrentensparplan bieten Sie Ihren Mitarbeitenden eine Lösung an, die ihnen hilft, sich auf ihren künftigen Ruhestand vorzubereiten und so ihre Loyalität zu stärken.

Die wichtigsten Garantien des kollektiven Rentensystems für Arbeitnehmer

Die Gruppenrentenversicherung für Angestellte ist eine kapitalgedeckte Pensionszulage, die Ihren Mitarbeitern eine lebenslange Rente sichert:

  • Sie erhalten einen Pauschalbetrag (ohne das Pflichtzahlungsabteil) oder eine Rente, die jedes Jahr neu bewertet wird, sobald sie in den Ruhestand treten;
  • Wenn sie sich für eine Rente entscheiden, können sie diese mit einer breiten Palette von Optionen personalisieren, um sie perfekt an ihre Situation anzupassen (Rückfall, garantierte Rente, Langzeitpflege, gestaffelte Rente).

Diese Gruppenrentenversicherung bietet Ihren Mitarbeitern die Freiheit, sich nicht um die finanzielle Verwaltung ihrer Ersparnisse mit der Horizontverwaltung zu kümmern, und ermöglicht es denjenigen, die dies wünschen, durch die freie Verwaltung der Zuweisung ihrer Beiträge zu einer freien Verwaltung zu wechseln, die ihren Bedürfnissen und Sparzielen entspricht.

Ihre Mitarbeiter können je nach Anlagehorizont und Risikosensitivität aus einer Vielzahl von Finanzvehikeln wählen, verschiedene automatische Arbitragemöglichkeiten (Sicherung von Kapitalgewinnen, Begrenzung von Kapitalverlusten usw.) und ein Berater hilft ihnen bei der Auswahl der für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten Vehikel.

Zusätzlich zu den Beiträgen, die regelmässig auf ihr Alterssparkonto eingezahlt werden, können Ihre Mitarbeiter auf verschiedene Weise Beiträge auf ihr Alterssparkonto einzahlen:

  • Regelmäßige freiwillige Zahlungen;
  • Freie freiwillige Beiträge (ohne Mindestschwelle);
  • Zahlungen aus den Ersparnissen der Arbeitnehmer (Gewinnbeteiligungs- und Anreizsysteme, die vom Arbeitgeber verteilt werden, mit Ausnahme des Arbeitgeberanteils) und Weiterbildungs- oder Urlaubstage, die im vergangenen Jahr nicht genommen wurden.

Auf diese Weise gewähren Sie ihnen eine zusätzliche Sozialleistung, ohne dass Ihrem Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen. Ihre Mitarbeiter erhöhen ihre Altersvorsorge durch eine an ihre Situation angepasste Sparanstrengung und sparen Steuern.

Zusätzliche Rentenversicherungsgarantien für Arbeitnehmer

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird Ihnen ein optionaler Versicherungsschutz angeboten, der nicht im Basisangebot enthalten ist:

Ein unmittelbares Einkommen für die Familie des Arbeitnehmers im Todesfall:

Das erhöhte Sterbegeld mit sofortiger Wirkung, das für das Ersparte aus den Pflichtzahlungen gilt und ein Einkommen für die Familie des Arbeitnehmers sichert.

Eine Tischgarantie zum Zeitpunkt der Zeichnung:

Die Rente wird nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Sterbetafel berechnet. Die Verlängerung der Lebenserwartung wird also die Höhe der Rente nicht schwächen.

Eine Mindestgarantie im Falle des Todes Ihres Mitarbeiters:

Die Versicherungsgesellschaft zahlt seiner Familie bis zu einem Höchstbetrag von 150.000 Euro ein Kapital, das mindestens der Summe der am Todestag gezahlten Beiträge entspricht, oder eine lebenslange garantierte Einkommenszulage.

Abdeckung von Abhängigkeiten:

Zur Deckung der Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust der Unabhängigkeit während der Phase des Aufbaus der Altersvorsorge bietet diese Garantie dem Arbeitnehmer im Falle einer völligen Abhängigkeit ein unmittelbares Einkommen.

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