Krankenzusatzversicherung für Arbeitnehmer in Frankreich

Mit der Zusatzkrankenversicherung in Frankreich motivieren und binden Sie Ihre französischen Mitarbeiter, indem Sie sie in den Genuss einer ihren Bedürfnissen angepassten Deckung ihrer Gesundheitsausgaben kommen lassen und gleichzeitig Ihre gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der obligatorischen französischen Zusatzkrankenversicherung einhalten.
Wenn Sie in Frankreich Unternehmensleiter oder Selbständiger sind, verweisen wir Sie je nach Status des Unternehmens entweder an eine Gruppenversicherung oder an eine Einzelversicherung, um sich an die in Frankreich geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die Stärken des französischen Zusatzkrankenversicherungsangebots für Arbeitnehmer

Eine vollständige Unterstützung für Ihr Unternehmen in Frankreich

Wir helfen Ihnen, die ideale Lösung für Ihre Mitarbeiter in Frankreich und Ihre Verwaltungsformalitäten zu finden.

Für wen ist dieses Angebot gedacht?

Alle in Frankreich tätigen Unternehmen und Fachleute, die für ihre in Frankreich registrierten Mitarbeiter eine vorteilhafte Zusatzkrankenversicherung abschließen möchten.

In welchen konkreten Fällen gilt dieses Angebot?

Seit dem 1. Januar 2016 verpflichtet das französische Gesetz französische Unternehmen, für ihre Mitarbeiter eine Zusatzkrankenversicherung abzuschließen.

Die wichtigsten Garantien der Gruppenzusatzversicherung für Arbeitnehmer in Frankreich

Das Wesentliche, um sich zu heilen:
  • Eine Betreuung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, ab dem 1. Tag und ohne zeitliche Begrenzung, des Bettes der Begleitperson und des Privatzimmers;
  • Spezifische Pflege für Zahnpflege und zahnärztliche Verfahren (Prothesen und Implantate);
  • Rückerstattung der überhöhten Honorare für Fachärzte sowie vieler Verfahren, die nicht von der sozialen Grundsicherung abgedeckt sind (z.B. Osteopathie-Sitzungen);
  • Vollständige Abdeckung von Brillengläsern, sogar von Gleitsichtgläsern, durch unsere Partneroptiker und Teilnahme an der Behandlung von Sehkorrekturen durch Operationen.
Schutz à la carte :

Dank Ihrer Gruppenzusatzversicherung verfügen Sie über verschiedene Garantieformeln, die von der obligatorischen Mindestversorgung bis zu sehr hochwertigen Leistungen reichen.

  • Sie haben die Wahl, ein für das gesamte Unternehmen identisches Basispaket der Gruppen-Zusatzversicherung oder ein Basispaket mit Zusatzoptionen einzurichten, damit Ihre Mitarbeiter ihren Versicherungsschutz frei anpassen können;
  • Beiträge für einzelne Optionen und eine allfällige Deckung für Begünstigte können direkt vom Konto des Mitarbeiters abgezogen werden.
Die Assistance-Leistungen Ihrer Betriebskrankenkasse bieten eine Vielzahl von Leistungen, die Ihren Mitarbeitern die Bewältigung der Gefahren des Alltagslebens erleichtern:
  • Übernahme der Kinderbetreuungskosten für kranke Kinder, um Ihren Mitarbeitern die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen;
  • Hilfe bei gesundheitlichen Problemen auf Geschäftsreisen, Rückführung bei Unterbrechung der Reise wegen Krankenhausaufenthalt oder Tod Ihres Mitarbeiters oder eines Angehörigen.
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