Wo kann ich den Geschäftssitz meines französischen Unternehmens anmelden?

Worauf Sie in Frankreich achten müssen

Die Wahl der Geschäftsadresse in Frankreich

Hinweise zur Wahl des Standorts in Frankreich

Bei der Unternehmensgründung in Frankreich taucht unweigerlich auch die Frage nach der Wahl des Geschäftssitzes auf. Er ist der Ort der Begegnung mit Ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, deshalb ist die Wahl des Geschäftssitzes entscheidend für einen guten Start Ihrer Geschäftstätigkeit in Frankreich.
Da die Kosten für eine Verlegung des Geschäftssitzes hoch sind (Kosten für die behördlichen Formalitäten, Neudruck aller Firmenunterlagen, Benachrichtigung der Kunden, Umzugskosten, finanzielle Risiken aufgrund der Verpflichtungen durch einen langfristigen Mietvertrag etc.), empfiehlt es sich, den Geschäftssitz von Anfang an richtig zu wählen, und dabei auch mögliche Entwicklungen im Laufe Ihrer Tätigkeit einzubeziehen.

Wo kann man sein Unternehmen in Frankreich anmelden?

Am eigenen Wohnsitz?

Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, sein Unternehmen zu Hause anzumelden. Wenn Sie Mieter sind, müssen Sie die Zustimmung des Vermieters einholen. Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, müssen Sie die Miteigentumsordnung daraufhin überprüfen, ob berufliche Tätigkeiten statthaft sind:

  • Prüfen Sie die Bestimmungen in Ihrem Mietvertrag oder in der Miteigentumsordnung: Wenn die Gemeindeverwaltung keine Einwände hat und in Ihrem Mietvertrag bzw. in der Miteigentumsordnung keine Bestimmungen enthalten sind, die gegen einen Geschäftssitz am eigenen Wohnsitz sprechen, können Sie Ihren Geschäftssitz am Wohnsitz des Geschäftsführers anmelden; eine zeitliche Befristung gibt es dabei nicht. In diesem Fall muss der Geschäftsführer seinem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft nicht mitteilen, dass er die Absicht hat, seinen Geschäftssitz zu Hause anzumelden. Falls es eine behördliche oder vertragliche Einschränkung gibt, kann der Geschäftssitz dennoch dort angemeldet werden, allerdings nur für maximal fünf Jahre, unter der Auflage, den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft über diese Domizilierung in Kenntnis zu setzen (im Falle eines Einzelunternehmens, das eine Tätigkeit ausübt, für die keine Niederlassung erforderlich ist, gilt diese 5-Jahres-Frist nicht).
  • Prüfen Sie die Zweckbestimmung Ihres Gebäudes und die von der Stadtverwaltung festgelegten Vorschriften; falls bestimmte Kriterien erfüllt sind, können Sie eine Nutzungsänderung beantragen: Räumlichkeiten können zu Wohnzwecken oder für berufliche, Handels- oder Verwaltungstätigkeiten genutzt werden. Eine Änderung des Nutzungszwecks einer Räumlichkeit ist in Städten mit mehr als 200 000 Einwohnern oder Städten in den Departements Val-de-Marne, Seine-Saint-Denis und Hauts-de-Seine (mit Ausnahme von Freizonen) grundsätzlich nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung möglich; an anderen Orten ist für die Nutzungsänderung einer Wohnung keine spezielle Genehmigung erforderlich.
Allerdings bewirkt die Anmeldung des Geschäftssitzes an sich keine Nutzungsänderung des Wohnraums, folglich gelten also auch die Vorschriften für die Gewerbemiete nicht.

In beruflich oder gewerblich genutzten Räumlichkeiten?

Wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Gebäude oder einen Raum zur beruflichen oder gewerblichen Nutzung angemietet haben, gelten verschiedene gesetzliche Bestimmungen:

  • Vorschriften für Gewerbemietverträge: im Falle von Handels-, Industrie-, Handwerkstätigkeiten oder freien Berufen. Ein Gewerbemietvertrag verleiht Ihrer Domizilierung einen rechtlichen Rahmen, in dem Fragen wie die Dauer der eingegangenen Verpflichtung, eine Vertragsverlängerung oder Entschädigung im Falle einer Zwangsräumung geregelt werden. Jedoch gibt es zwei Vertragsarten, die eine Befreiung von diesem rechtlichen Rahmen ermöglichen: der Mietvertrag mit kurzer Laufzeit und die Vereinbarung über das widerrufliche Nutzungsrecht.
  • Typengemischte Verträge: für Tätigkeiten, die am Wohnsitz des Mieters ausgeübt werden.

Untermiete in den Räumlichkeiten eines anderen Unternehmens

Für den Geschäftssitz Ihres Unternehmens können Sie auch ein Untermietverhältnis wählen. Der Hauptmieter eines Gewerbemietvertrags hat bestimmte Bedingungen zu erfüllen; er muss:

  • Überprüfen, ob das Untermietverhältnis zulässig ist, entweder gemäß ursprünglichem Mietvertrag oder Zusatzvertrag.
  • Den Vermieter in Kenntnis setzen und ihn auffordern, sich am Rechtsakt der Untervermietung zu beteiligen: Gemäß L145-31 des französischen Handelsgesetzbuchs ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer über die geplante Untervermietung zu informieren und ihn aufzufordern, sich am Rechtsakt der Untervermietung zu beteiligten. Der Eigentümer muss auch bei einer Vertragsverlängerung einbezogen werden.
  • Um das Risiko zu vermeiden, dass der Eigentümer den Mietzins neu festlegen kann, muss die Untervermietung zu einem anteiligen Preis erfolgen, der unter dem Mietzins liegt oder gleich hoch ist.

Domizilierungsvertrag in einem Businesscenter mit Domizilierungsservice

Für ein Unternehmen ist der rechtliche Rahmen eines Domizilierungsvertrags die einfachste Lösung. Darüber hinaus bietet er auch noch den Vorteil der zeitlichen Flexibilität. Damit ein Businesscenter diese Domizilierungstätigkeit ausüben kann, muss es im Besitz einer Genehmigung durch die Präfektur sein.
Ein Domizilierungsvertrag beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

  • Dauer: Mindestens drei Monate, stillschweigend verlängerbar.
  • Das angemeldete Unternehmen verpflichtet sich, ausschließlich die bereitgestellten Räumlichkeiten als Geschäftssitz zu nutzen.
  • Ausländische Firmen können auf einen Domizilierungsvertrag zurückgreifen, um eine Geschäftsadresse und einen Geschäftssitz für ihr Repräsentationsbüro oder ihre Niederlassung anzumelden. Handelt es sich hingegen nur um eine Postfachadresse, wird das ausländische Unternehmen eher einen einfachen Postservicevertrag mit dem Business Center abschließen.
  • Es besteht die Verpflichtung, der Domizilstelle, die ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, jede Änderung in Bezug auf die gemeldete Person, den Familienstand des Geschäftsführers, die Rechtsform, die Geschäftstätigkeit oder die Unternehmensleiter mitzuteilen.
  • Der Domizilstelle wird eine Postvollmacht erteilt, damit sie sämtliche Postsendungen für das angemeldete Unternehmen, insbesondere Einschreiben, annehmen kann.
Neben dem Domizilierungsservice bietet das Businesscenter einem Unternehmen außerdem die Möglichkeit, vollständig ausgestattete Büroräume zu mieten und zahlreiche Unternehmensdienstleistungen in Anspruch zu nehmen: Nach demselben Prinzip haben sich einige Businesscenter auf das Coworking (gemeinsames Arbeiten) spezialisiert. Diese Lösung ist ideal, um die Mietkosten für das Büro zu senken, denn die Arbeitsplätze sind offen, weshalb nicht ein bestimmtes Büro für jeden Kunden erforderlich ist. Vorteil hierbei ist, dass eine gemeinsame Arbeitsumgebung gefördert wird.

Spezielle Angebote für Startups
Befristet überlassene Gewerberäume

Die Gemeinden können ihre Bestandsimmobilien für neue Unternehmen zur Verfügung stellen, um die Wirtschaftsentwicklung im jeweiligen Gebiet zu fördern. Diese Art der Ansiedlung geschieht in der Regel in Form eines Mietvertrags mit kurzer Laufzeit (nicht länger als 24 Monate).

Gewerbezentrum

Gewerbezentren sind ebenfalls ein häufig von den Gemeinden, manchmal aber auch von privaten Immobilieninvestoren eingesetztes Instrument zur Wirtschaftsförderung. Dabei wird die gemeinsame Vermietung von Räumlichkeiten an neue Unternehmen organisiert, sodass diese die gemeinsame Infrastruktur nutzen können.

Gründerzentrum

Bei Gründerzentren handelt es sich um Einrichtungen, in denen Startups vorübergehend arbeiten können. Der Zeitraum, in dem sie die Infrastruktur des Gründerzentrums nutzen können, variiert je nach Zentrum (normalerweise die ersten zwei bis drei Jahren). Für die Aufnahme ins Gründerzentrum müssen die Unternehmen einen Auswahlprozess durchlaufen.
Die von den Gründerzentren angebotenen Serviceleistungen sind in verschiedene Schwerpunkte unterteilt:

  • Räume: Vermietung von Räumen (es ist nicht möglich, lediglich seinen Geschäftssitz anzumelden): Büro, Werkstatt, Lager, Labor etc.
  • Infrastruktur: Kopierer, Sekretariat
  • Betreuung und Monitoring: Organisation von Treffen, Weiterbildungen, Beratungsleistungen.

Was muss man tun, um Räumlichkeiten in Frankreich zu finden?

Sie haben verschiedene Optionen zur Auswahl:

  • Zeitungsanzeigen
  • Immobilienagenturen
  • Liste der leerstehenden Räumlichkeiten oder Gelände der Stadt, in der Sie sich niederlassen wollen (diese Informationen erhalten Sie normalerweise im Rathaus)
  • Der Vorteil eines Businesscenter ist, dass es einen einfachen Domizilierungsservice anbietet, der es einem ermöglicht, sofort mit der Geschäftstätigkeit zu beginnen, ohne ein Büro mieten zu müssen, und die vorhandenen Räume je nach Bedarf zu nutzen. So lassen sich die Kosten immer an die jeweilige Entwicklungsphase anpassen. Viele junge Unternehmen entscheiden sich für diese Art des Geschäftsbetriebs, die ihnen ein rasches Wachstum ermöglicht.

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