Deutsch-französischer Rechtsanwalt

Das Sozialversicherungsrecht

Französische Unternehmen mit einer Präsenz in Deutschland müssen ebenso wie deutsche Unternehmen, die auf französischem Boden tätig sind, alles verwalten, was mit der sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiter zu tun hat, egal ob diese in Frankreich oder in Deutschland eingestellt werden.
Das französische und deutsche Sozialrecht, das mit dem Arbeitsrecht verknüpft ist, stellt eine Vielzahl von Fragen, auf die wir Ihnen Antworten geben können.

Einhaltung des Sozialrechts

Für Unternehmen mit einer grenzüberschreitenden Niederlassung bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:

  • Treffen mit französischen Mitarbeitern, die auf deutschem Gebiet eingesetzt sind, um sie über ihr zukünftiges deutsches Gesundheitssystem zu informieren.
  • Beratung zu den deutsch-französischen Sozialversicherungsregeln bei der Einstellung
  • Informationen über Arbeitsunfälle, Krankenversicherung, Krankheit, Rente usw.
  • Analyse des französischen und deutschen Systems in Ihrem Tätigkeitsbereich zur Einhaltung der sozialrechtlichen Vorschriften
  • Mitgliedschaft in französischen und deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Hilfe deutscher Wirtschaftsprüfer

ALTALEO unterstützt auch Unternehmen beim Thema Entsendung von Arbeitnehmern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem Zugang zu zusätzlichen Informationen unseres Teams von Anwälten, Buchhaltern und Formalisten.

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